FAQ zu Gas

Häufig gestellte Fragen

ZAHLUNG & ABRECHNUNG UMZUG & KÜNDIGUNG TARIFE 

Zahlung & Abrechnung

Wieso bekomme ich keine Monatsabrechnungen?

Da der normale Haushaltskunde keine Leistungsmessung hat, sind monatliche Abrechnungen nicht möglich. Gerne können wir Ihnen aber eine Zwischenrechnung erstellen, wenn Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen und um eine solche bitten.

Wieso bekomme ich keine Zählerstand Ablesekarte?

Wir haben im Jahr 2020 auf einen sogenannte „Turnusabrechnung“ umgestellt. Das heißt, wir erstellen bei neueren Kunden eine Abrechnung mit dem Zählerstand, welchen Sie dem Bayernwerk mitteilen. Gerne können Sie uns aber auch Ihren Zählerstand über unser Formular mitteilen. Damit können wir Ihnen dann eine Abrechnung erstellen.

Wieso wird bei manchen unterjährig und bei manchen zum Jahresende abgerechnet?

Wir haben im Jahr 2020 auf einen sogenannte „Turnusabrechnung“ umgestellt. Das heißt, wir erstellen bei neueren Kunden eine Abrechnung mit dem Zählerstand, welchen Sie dem Bayernwerk mitteilen. Gerne können Sie uns aber auch Ihren Zählerstand über unser Formular mitteilen. Damit können wir Ihnen dann eine Abrechnung erstellen.

Umzug & Kündigung

Wie gehe ich beim Umzug vor?

Wenn Sie ausziehen, gilt bei uns ein Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie uns in Ihrer Kündigung den Auszug mit, damit wir die Belieferung zum Auszugsdatum beenden können.

Achten Sie darauf, dass folgende Details in Ihrer Kündigung enthalten sind: 

  • Kundennummer,
  • Kündigungsgrund (Auszug),
  • Auszugsdatum,
  • neue Adresse für die Schlussrechnung,
  • Zählerstand zum Auszugsdatum (kann auch nachgereicht werden).

Gerne beliefern wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse. Hierzu müssen Sie nur unseren Tarifrechner nutzen und bequem online ihren neuen Vertrag abschließen.

Kann ich meinen Vertrag mitnehmen?

Nicht direkt. Gerne können Sie Ihre Preis-Konditionen bei einem Umzug behalten. Dennoch muss ein neuer Vertrag geschlossen, und der alte Vertrag beendet werden, da ein Vertragsschluss immer mit der Zählernummer zusammenhängt.

Gilt das gleiche auch für einen Wechsel?

Nein. Bei einem Anbieterwechsel muss ein nahtloser Übergang stattfinden. Im Besten Fall passiert das, indem Sie Ihren neuen Anbieter eine Händlerkündigung durchführen lassen*. 

*Ausnahme bei Sonderkündigungen: Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir eine direkte Kündigung von Ihnen, in welcher sie dieses Vorhaben kundtun. Bei einer reinen Händlerkündigung sind sie nämlich noch automatisch an Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gebunden.

Wie gehe ich bei der Kündigung vor/wann melde ich die Kündigung?

Nutzen Sie hierfür gerne folgende Seite/Angaben. Für weiter Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tarife

Haben Sie Wärmepumpentarife?

Leider haben wir hierfür noch keine speziellen Tarife. Mehr dazu in Kürze.

Haben Sie Photovoltaik Tarife?

Leider haben wir hierfür noch keine speziellen Tarife. Mehr dazu in Kürze.